Absturz einer Aufzugskabine

Mit diesem Schaden hat es der Versicherungenehmer in die Schlagzeilen verschiedener Münchner Zeitungen geschafft, worauf er aber gerne verzichtet hätte.

 

Er hatte als selbständiger Aufzugsmonteur den Auftrag erhalten, an einem Personenaufzug die Treibscheibe zu wechseln. Dazu mußte die Aufzugskabine ganz nach oben gefahren und mit einem Kettenzug an der Decke des Schachtes gesichert werden. Vor dem Abnehmen der Aufzugsseile hatte der Versicherungsnehmer zusätzlich den Geschwindigkeitsbegrenzer ausgelöst, um die Fangvorrichtung zu aktivieren. 

Als er auf dem Kabinendach arbeitete, riß der Haken des Kettenzuges ab und die Kabine stürzte mit ihm etwa 20 Meter in die Tiefe. Sie schlug fast ungebremst auf dem Boden des Schachtes auf und wurde dabei völlig zerstört. Der Monteur konnte seinen Sturz an den Schleppkabeln abbremsen und kam mit Verbrennungen an den Händen und Schnitt-verletzungen davon. Die Instandsetzung der Aufzugsanlage sollte ca. 80.000 € kosten.

Die Ermittlungen ergaben, daß der Kettenzug aus chinesischer Produktion eine Tragkraft von 1.000 kg hatte, die Kabine aber 2.200 kg wog. Zwar ist für soche Hebezeuge eine vierfache Sicherheit gefordert, aber was will man von einem Kettenzug, der im Internet 35 € gekostet hatte, erwarten.

Allerdings können Aufzugskabinen nur in schlechten Filmen abstürzen, die sie über eine sogenannte Fangvorrichtung verfügen, die bei der Überschreitung der maximalen Fahrgeschwindigkeit die Kabine automatisch abbremst. Der Versicherungsnehmer konnte sich den Absturz der Kabine nicht erklären und vermutete technische Mängel an der Fangvorrichtung.

Die Fangvorrichtung kann aber nur richtig wirken, wenn sie bei maximaler Fahrgeschwindigkeit ausgelöst wird. Durch das Auslösen der Fangvorrichtung im Stand hatte der Versicherungsnehmer die Fangvorrichtung praktisch wirkungslos gemacht.

Allerdings versuchte die Hausverwaltung, die Kosten der Modernisierung der Aufzugsanlage in den Reparaturkosten unterzubringen. Erstattet wurde der Zeitwert der Kabine von ca. 20.000 €

 

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© Thomas Eberhard, Technischer Sachverständiger, Heppenheim