Die Produktschutzversicherung ist für Hersteller, Importeure und Händler von Lebensmitteln unverzichtbar, da sie das kaum kalkulierbare Risiko eines Lebensmittelrückrufs abdeckt. Sie übernimmt die Herstellkosten und den entgangenen Gewinn der gesperrten bzw. zurückgerufenen Produkte, die Vernichtungskosten sowie die finanziellen Verluste durch Auslistungen bzw. den Imageschaden. Optional sind diverse Deckungserweiterungen verfügbar. Grundvoraussetzung ist jedoch, daß von dem zurückgerufenen Lebensmittel eine Gesundheitsgefahr für den Konsumenten ausgeht. Das ist selbst bei behördlich angeordneten Rückrufaktionen nicht immer der Fall, was bei der Regulierung oft für Konflikte sorgt.
Meine Aufgabe in zahlreichen Fällen war die Prüfung, ob eine Gesundheitsgefahr vorliegt, die Feststellung der Schadenhöhe und die Prüfung von Regreßmöglichkeiten. Unter den folgenden Links sind verschiedene Beispiele hinterlegt.