Der Versicherungsnehmer hatte den Auftrag erhalten, in einem stillgelegten Atomkraftwerk eine Primärkreis-dekontamination durchzuführen. Dabei wird dem Wasser des Primärkreislaufs eine Beizlösung zugesetzt, die die radioaktiv belastete Oxidschicht der Oberflächen ablöst und in spezielle Filter überführt. Bei korrekter Durchführung einer Primärkreisdekontamination wird die Radioaktivität im Kontrollbereich soweit verringert, daß die Bauteile konventionell abgebaut werden können.
Im vorliegenden Fall mußte die Primärkreisdekontamination wegen Schäden an den Hauptkühlwasserpumpen vorzeitig abgebrochen werden. Zur Fortführung der Primärkreisdekontamination mußten die Pumpen
repariert werden, was
wegen der noch hohen Strahlung extrem aufwändig war. Der Betreiber des Kraftwerkes bezifferte den Schaden auf ca. 11 Mio. €.
Die Akte zu dem Schaden umfaßte bald über 2.500 Seiten teils sehr fachspezifischer Dokumente. Die Schadenursache waren kleine Abweichungen zwischen der Dokumentation des Kraftwerkes und dem tatsächlichen Bauzustand sowie Fehler bei der Bewertung der Werkstofflisten. Dadurch konnte die Beizlösung auf Bauteile einwirken, die gegen die Lösung unbeständig waren und massiv geschädigt wurden.
Aufgrund des Gutachtens einigten sich die Parteien auf einen Vergleich.