Vorlegierung für Gießerei

Der Versicherungsnehmer handelt mit Legierungselementen bzw. Vorlegierungen, die er vor allem in Rußland zukauft. Die Vorlegierungen werden bereits beim Hersteller in Stahfässer mit 200 Liter Inhalt eingefüllt und in Deutschland zwischengelagert. Sie werden dann ohne weiteres Umfüllen an die Kunden geliefert. 

Eine Gießerei aus Belgien reklamierte, man habe statt des bestellten Ferroniob das viel billigere Ferromangan erhalten. Dadurch seinen zahlreiche Gußstücke nun wertlos, da sie, entgegen der Kundenspezifikation, kein Niob enthielten.

 

Ferroniob
Ferromangan

Obwohl sich auf den gelieferten Fässern Etiketten des Herstellers mit der Aufschrift Ferroniob befanden, enthielten die Fässer das optisch sehr ähnliche Ferromangan. Aufgrund vergleichbarer Fälle muß man davon ausgehen, daß das Ferroniob auf dem Transport nach Deutschland gegen das viel billigere Ferromangan ausgetauscht worden war. Visuell sind die beiden Vorlegierungen kaum zu unterscheiden.

Problematisch war allerdings, daß die Gießerei das Ferromangan zahlreichen Schmelzen zugesetzt und viele hochwertige Teile damit gegossen hatte, die wegen des zu geringen Niobgehaltes verschrottet werden mußten. Es ist in der Gießereibranche üblich, jede Schmelze vor dem Abguß chemisch zu analysieren und da hätte der zu geringe Niobgehalt auffallen müssen.

Der Leiter der Gießerei gab auf hartnäckiges Befragen an, dam man Analysen gezogen und zu geringe Niobgehalte gemessen habe. Da aber der altersschwache Spektrometer der Gießerei Probleme mit der Messung des Elements Niob hatte, waren die Analysen lange Zeit ignoriert worden. Erst nach der Reklamation eines Kunden hatte die Gießerei das Ferroniob analysieren lassen.

Der Versicherer erstattete die nachgewiesenen Kosten für das erste fehlerhafte Gußstück. Dies entsprach nur etwa 5% der Schadenersatzforderung.

 

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© Thomas Eberhard, Technischer Sachverständiger, Heppenheim