Der Versicherungsnehmer hatte beim Neubau eines großen und sehr hochwertig ausgestatteten Verwaltungsgebäudes eine Feuerlöschleitung aus Polyethylen im Durchmesser 200 mm verlegt. Eine Schweißnaht brach nach 6 Monaten, so daß der Keller des Gebäudes überflutet wurde. Der Schaden lag bei ca. 11 Mio. €.
Schon die erste visuelle Untersuchung der Bruchflächen deutete auf Schweißfehler des Versicherungenehmers hin, was dieser aber nicht wahrhaben wollte. Er verwies auf das positive Ergebnis der Druckprobe und vermutete Materialfehler an den Rohren bzw. unzulässige Druckstöße im Rohrsystem als Schadenursache. Auch das erste, zugegebenermaßen nicht besonders ausführliche Gutachten eines Materialprüfungsamtes, das im Auftrag des Gebäudeversicherers erstellt worden war, konnte ihn nicht überzeugen.
Um nichts unversucht zu lassen wurden die Bruchstücke der gebrochenen Schweißnaht und weitere Schweißnähte aus der Rohrleitung in verschiedenen Instituten untersucht. Alle Untersuchungen zeigten, daß das Rohrmaterial spezifikationsgerecht, die handwerkliche Ausführung der untersuchten Nähte jedoch vollkommen ungenügend war. Wie so oft hatte die mangelhafte Schweißnaht zwar die Druckprobe überstanden, dann aber unter betriebsüblichen Belastungen versagt.
Letztendlich hat der Versicherungsnehmer eingesehen, daß sein Monteur fehlerhaft gearbeitet hat.