Schimmel im Dessert

Der Versicherungsnehmer stellt Pektine aus natürlichen Rohstoffen wie Apfel- oder Zitronenschalen her. In der Spezifikation werden, wie üblich, Höchstgrenzen für die Keimzahlen von Schimmel und Hefen genannt.

Der Anspruchsteller hatte eine Pektinsorte lange Zeit für die Produktion von Joghurt- Fruchtzusätzen eingesetzt. Aufgrund der Kochtemperatur von über 100°C war die Mikrobiologie nie ein Thema.

Sie wurde ein Thema, als er das Pektin in einem Fruchtdessert einsetzte, das nur bei 78°C pasteurisiert wurde. Hitzebeständige Schimmelsporen aus dem Pektin überlebten die Pasteurisierung und verursachten einen massiven Schimmelbefall der Fertigware. Versicherungsnehmer und Anspruchsteller waren sich einig, daß das Pektin solche Schimmelsporen nicht enthalten dürfe. 

Die Spezifikation gab das aber nicht her, da nur eine Gesamtkeimzahl angegeben wurde, die nicht überschritten worden war. Das Pektin war von handelsüblicher Qualität und der Versicherungsnehmer war nicht über die Anwendung im Fruchtdessert informiert. 

Die Regulierung des Schadens wurde abgelehnt. Versicherungsnehmer und Anspruchsteller haben eine neue Spezifikation erarbeitet, um solche Schäden in Zukunft zu verhindern. 

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© Thomas Eberhard, Technischer Sachverständiger, Heppenheim