Der Versicherungenehmer stellt für einen Discounter Alcopops her, die in Glasflaschen mit Twist-Off-Korken abgefüllt werden. Die Getränke werden europaweit vertrieben.
Nachdem zahlreiche Konsumenten reklamiert hatten, daß es beim Öffnen der Flasche zu Absplitterungen an der Flaschenmündung kam, führte der Versicherungsnehmer eigene Versuche durch. Er stellte fest, daß die Mündung eines Teiles der Flaschen fehlerhaft war, was beim Öffnen der Flasche zu scharfkantigen Absplitterungen führte. Wegen der Verletzungsgefahr rief der Versicherungsnehmer umfangreiche Warenbestände aus dem Markt zurück.
Wegen der eindeutig vorhandenen Gesundheitsgefahr wurde der Rückruf vom Versicherer reguliert.
Es wurde ein Regreß gegen den Hersteller der Flaschen durchgeführt.